PEFC unter EmpCo

Was Unternehmen bei der Nutzung des PEFC-Labels beachten müssen

Das müssen Unternehmen wissen

Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitskommunikation steigen: Mit der neuen EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (kurz EmpCo), die am 27. September 2026 in Kraft tritt, möchte die Europäische Union Verbraucher besser vor irreführenden Umweltaussagen und „Greenwashing“ schützen. Für Unternehmen, die das PEFC-Label auf ihren Produkten oder in ihrer Werbung verwenden, stellt sich die Frage: Was muss ich jetzt tun, um der Richtlinie zu entsprechen ?

Die gute Nachricht vorab: Das PEFC-System erfüllt bereits alle Anforderungen der EmpCo-Richtlinie an ein legitimes Zertifizierungssystem. Dennoch gibt es für die praktische Anwendung wichtige Regeln zu beachten.

Warum PEFC den Anforderungen der „EmpCo-Richtlinie“ entspricht:
Die Richtlinie erkennt nur Siegel an, die auf einem unabhängigen Zertifizierungssystem basieren.

PEFC erfüllt die Anforderungen der EmpCo-Richtlinie durch:

  • Unabhängige Verifizierung: Audits erfolgen durch akkreditierte, unabhängige Dritte auf Basis von ISO-Standards.
  • Transparenz: Die Standards werden in einem Multi-Stakeholder-Prozess entwickelt und sind öffentlich einsehbar.
  • Klare Sanktionen: Bei Verstößen gegen die Regeln können Zertifikate und damit das Recht zur Label-Nutzung entzogen werden.

 Unternehmen, die die PEFC-Kennzeichen entsprechend den geltenden Vorgaben (siehe PEFC-Warenzeichenrichtlinie) verwenden, können diese daher auch weiterhin im Einklang mit der Richtlinie einsetzen. Die PEFC-Warenzeichen sind bereits heute so ausgestaltet, dass sie klare, konkrete und überprüfbare Informationen vermitteln – genau dies verlangt auch die EU-EmpCo-Richtlinie.

 

Was passiert mit bereits produzierten Produkten bzw. Claims auf derzeit noch eingesetzten Verpackungen?

Es existiert keine automatische Ausnahmeregelung für Produkte oder Verpackungen mit Umweltaussagen oder Nachhaltigkeitssiegeln, die vor dem 27. September 2026 hergestellt, bestellt, vertrieben oder in die Regale von Einzelhändlern gebracht wurden.

Die EU-Verbraucherschutzbehörden haben jedoch ein Dokument über ein gemeinsames Verständnis zu Altbeständen („Common understanding on old stock“) entwickelt, um einen kohärenten und verhältnismäßigen Ansatz bei der Durchsetzung zu unterstützen. Darin wird anerkannt, dass Unternehmen bei der Anpassung bestehender Lagerbestände mit praktischen Schwierigkeiten konfrontiert sein können. Zwar gibt es keine automatische Ausnahmeregelung oder festgelegte Übergangsfrist, doch können die Behörden Einflussfaktoren wie Verpackungszyklen, Lagerbestandsmengen, bereits getätigte Bestellungen, Abhängigkeiten in der Lieferkette und die Haltbarkeitsdauer der Produkte sowie jene Schritte berücksichtigen, die Unternehmen zur Einhaltung der Vorschriften unternommen haben.

Checkliste für die Label-Nutzung

Um sicherzustellen, dass Ihre Kommunikation gegenüber Endverbrauchern (B2C) rechtssicher bleibt, sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:

1. Halten Sie sich strikt an den PEFC-Standard:

Die Verwendung des Siegels muss immer gemäß dem PEFC-Warenzeichenstandards (PEFC ST 2001) erfolgen.

2. Nutzen Sie den PEFC Label Generator:

Verwenden Sie ausschließlich die dort bereitgestellten, autorisierten Texte. Diese wurden bereits an die EmpCo-Vorgaben angepasst, beispielsweise durch das Entfernen vager Begriffe wie „global“.

3. Spezifizieren Sie den Geltungsbereich:

Es muss für den Kunden immer klar erkennbar sein, worauf sich das Siegel bezieht (z. B. auf das konkrete Produkt oder die Verpackung).

4. Vermeiden Sie allgemeine Aussagen:

Vage Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „ökologisch“ sind laut Richtlinie ohne konkreten Beleg verboten. Die PEFC-Botschaften sind hingegen spezifisch und belegt, was das Risiko für Unternehmen senkt.

Was Sie in der Kommunikation prüfen sollten

Die Richtlinie konzentriert sich primär auf die B2C-Kommunikation (Business-to-Consumer). Überprüfen Sie daher insbesondere:

Produktverpackungen und Etiketten.

Marketingmaterialien und Online-Auftritte.

Nachhaltigkeitsberichte, sofern diese für Verbraucher zugänglich sind.

Unternehmen, die PEFC-zertifizierte Produkte führen, sind gut auf die neuen gesetzlichen Regelungen vorbereitet. Durch die konsequente Nutzung der offiziellen PEFC-Werbebotschaften und die Beachtung der spezifischen Nutzungsregeln stärken Sie nicht nur die Glaubwürdigkeit Ihrer Marke, sondern minimieren auch rechtliche Risiken im Rahmen der neuen EU-Vorgaben.

Hinweise zur Gestaltung und Kommunikation von Werbebotschaften

Die Vorgaben der EU-EmpCo-Richtlinie richten sich insbesondere an die Kommunikation gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Deshalb empfiehlt PEFC, bestehende Kommunikationsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören unter anderem Verpackungen, Werbematerialien sowie produktbezogene Informationen.

Achten Sie im Besonderen darauf,

  • ausschließlich klare, konkrete und belegbare Aussagen zu verwenden,
  • stets die freigegebene Werbeaussage zu wählen, die Ihre Beziehung zur PEFC-Zertifizierung möglichst präzise beschreibt,
  • nach Möglichkeit auf die allgemeine Aussage „Förderung nachhaltiger Waldbewirtschaftung“ (wie sie dem PEFC-Off-Product-Logo entspricht) zu verzichten und stattdessen eine spezifischere Formulierung zu verwenden,
  • allgemeine oder ungenaue Umweltaussagen zu vermeiden.

Obwohl sich die EU-EmpCo-Richtlinie auf die Kommunikation zwischen Unternehmen und Verbrauchern konzentriert, kann sie auch Informationen zwischen Unternehmen betreffen, wenn diese später gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern verwendet werden – beispielsweise in Nachhaltigkeitsberichten.

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