Forstunternehmer Zertifikate

Gütesiegel für Forstunternehmen stärken nachhaltige Holzernte

Gütesiegel für Forstunternehmen stärken nachhaltige Holzernte

Im Zuge der letzten PEFC-Systemrevision (2022-2024) wurden die Regelungen betreffend den Einsatz von Forstunternehmen in PEFC-zertifiziert bewirtschafteten Wäldern überarbeitet.

Im PEFC Austria Waldstandard ist seitdem geregelt, dass bei der Waldarbeit (Holzernte und Waldpflege) bei regionaler Verfügbarkeit und bei vergleichbarem Kosten- und Leistungsangebot nur solche Dienstleistungs- und Lohnunternehmer eingesetzt werden sollen, die an einem von PEFC Austria anerkannten Zertifizierungssystem – wie ZÖFU (Zertifiziertes Österreichisches Forstunternehmen) oder KFP (Kompetente Forstpartner) – teilnehmen.

Sollte im Einzelfall auf ein nicht-zertifiziertes Unternehmen zurückgegriffen werden, muss der Waldbesitzer / die Waldbesitzerin schon jetzt die Eignung des Unternehmens dokumentieren. Dabei muss nachgewiesen werden, dass die Arbeiten so geplant wurden, dass Unfallrisiken minimiert und die Beschäftigten über Gefahren und Schutzmaßnahmen informiert werden. Ebenso sind die Arbeitsbedingungen, die Anmeldung der Arbeitskräfte zur Sozialversicherung, die Beschäftigungsbewilligung bei ausländischen Arbeitskräften, die Einhaltung der kollektivvertraglichen Bestimmungen, die Arbeitsplatzevaluierung und Unterweisung und die Verwendung entsprechender Sicherheitsbekleidung und -ausrüstung zu dokumentieren.

Ab 2029 ist eine Zertifizierung wie etwa ZÖFU oder KFP für die voll- und hochmechanisierte Holzernte verpflichtend. Weiter ausgenommen bleiben Bauernakkordanten, die die Qualität ihrer Arbeit z.B. durch die Teilnahme an der PEFC-Waldbewirtschaftungszertifizierung nachweisen können. Bei Maschinenkapazitätsengpässen aufgrund von Großkalamitäten ist die Aufarbeitung des Kalamitätsholzes von dieser Regelung ebenfalls ausgenommen.

Durch die Beauftragung eines zertifizierten Forstunternehmens entfallen für den Waldbesitzer / die Waldbesitzerin diese Nachweispflichten. Diese werden über das Zertifikat abgedeckt. Aufgrund dieser erheblichen Erleichterung für die Waldbesitzer:innen verschafft ein zertifiziertes Forstunternehmern einen großen Wettbewerbsvorteil.

Wie kann ich mich als Unternehmer zum Beispiel ZÖFU-zertifizieren lassen?

1. Antragsformular ausfüllen

Antragsformular online auf www.zöfu.at bzw. persönliche Kontaktaufnahme mit dem BFW, DI Josef Hinterberger (Tel+43664/88636492 oder E-Mail: zoefu@bfw.gv.at) an der Forstlichen Ausbildungsstätte Traunkirchen

2. Bestätigung

Nach der Bestätigung des Angebots durch den Unternehmer erfolgt ein ZÖFU-Audit vor Ort. Geprüft werden die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie die für den Einsatz von Forstunternehmen relevanten Passagen des PEFC-Standards.

3. Kosten

Die Kosten für das Audit sind von der Größe des Holzernteunternehmens abhängig und beginnen bei 300 Euro pro Jahr.

4. Informationen

Zusätzliche Informationen und eine Checkliste der ZÖFU-Anforderungen finden sich in der ZÖFU-Broschüre „Vertrauen schafft Sicherheit“ unter diesem Link bzw. auf der Homepage der ZÖFU

Mehr Details zu KFP finden Sie unter:

 www.hw-zert.de/zertifizierung/forstunternehmerzertifizierung

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